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Internationale Gesetze

01/2001

Entwurf TC5.12 "Obtrusive light"

2003

Publikation 150 "Guide on the limitation of effects of obtrusive light from outdoor installations"

CIE Publikation 150 " Guide on the limitation of effects of obtrusive light from outdoor installations"

Beinhaltet die Einwirkung auf Anwohner, sowie die Störung von Autofahrern und Astronomen. Um eine Anlage in der Planungsphase bewerten zu können, muss die genaue Anlagengeometrie gegenüber den Anwohnern bzw. der Immissionsort bekannt sein. Für die Raumaufhellung müssen die Positionen der Fenster bekannt sein.

Gebietsklassifizierung

Zone

Umgebungshelligkeit

Beispiel

Grenzwerte

E1

dunkel

Schutz-, Naturgebiet

niedrig

E2

niedrig

ländliches Wohngebiet

Mittel

E3

mittel

städtisches Wohngebiet

Mittel

E4

hoch

Stadtzentrum, Gewerbegebiet

hoch

 

Raumaufhellung

Die Störung durch von außen eindringendes Licht in den Wohnraum Die Zeiten beziehen sich auf Deutschland. In anderen Ländern sind eventuell andere Zeiten zu beachten.

Gebiet Maximale Beleuchtungsstärke auf der Fensterfront
pre-curfew (vor 22h) post-curfew (nach 22h)
E1 2 0*
E2 5 1
E3 10 2
E4 25 5
* Für öffentliche Straßenbeleuchtung: 1lx

Blendung der Anwohner

Kontrast zwischen der störenden Leuchtdichte der Leuchten und der Hintergrundleuchtdichte. Es wird pauschal ein Grenzwert für die Lichtstärke in Richtung des Beobachters festgelegt.

Gebiet

Maximale Lichtstärke in Richtung Anwohner

pre-curfew (vor 22h)

post-curfew (nach 22h)

E1

2500

0*

E2

7500

500

E3

10000

1000

E4

25000

2500

* Für öffentliche Straßenbeleuchtung: 500cd

 

Blendung der Verkehrsteilnehmer

Es wird ein maximaler TI-Wert von 15% angenommen.

 

Himmelsaufhellung und angestrahlte Fassaden und Schilder


ULOR = Grenzwerte für den Lichtanteil, der von der Beleuchtungsanlage in den oberen Halbraum abgestrahlt wird.

Gebiet

ULOR (%)

Grenzwerte für mittlere Leuchtdichten in cd/m^2von angestrahlten...

...Fassaden

...Schilder

E1

0

0

50

E2

5

5

400

E3

15

10

800

E4

25

25

1000

 

                                                                                                                                           

          

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